Eigenheimzulage reloaded – Baukindergeld 2018

Mit der Abschaffung der Eigenheimzulage endete 2006 eine der größten staatlichen Subventionen in der deutschen Geschichte. Der Wohnungsbau wurde zuvor während der gesamten Nachkriegszeit staatlich gefördert. Im Laufe der Zeit änderte sich die Ausgestaltung der Förderung: Erhöhte Abschreibung, Kinderzulage, Eigenheimzulage - auch das „Baukindergeld“ gab es bereits namensgleich 1982.

Als Grund für die Abschaffung gab man 2006 neben der üblichen Sparpolitik auch kuriose Gründe an: die Eigenheimzulage fördere die „Zersiedelung“ und den „Flächenverbrauch“ in ländlichen Gegenden.

Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“ wurde das Baukindergeld nun wieder eingeführt. Seit September können Anträge gestellt werden. Als Grund für die Wiedereinführung wurde der dringend benötigte Wohnraum angegeben. Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch auch die Tatsache, dass die Wirtschaft weiter gestützt und die Kreditvergabe angekurbelt wird.

Das neue Baukindergeld begrüßenswert: Die Förderung von Familien ist seit jeher eine der wichtigsten Bausteine zur Stärkung der Gesellschaft und damit auch der Wirtschaftlage in Deutschland.

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Die Anträge nimmt ausschließlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen. Die Kreditanträge können nur online gestellt werden.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Achtung! Die Antragsfrist beträgt 3 Monate nach Einzug

25.10.2018

Janina Döpke, Steuerberater - Dipl. -Bw. (FH)
Bruchweg 1, 31603 Diepenau
Tel. 05777 - 960 102 Mail info@j-doepke.de

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